eFTI für Versender in Österreich: Was sich vor dem 9. Juli 2027 ändert
Ab 9. Juli 2027 müssen Behörden eFTI-Daten über zertifizierte Plattformen annehmen. Was das für österreichische Versender bedeutet und warum CMR und eFTI getrennt zu betrachten sind.
nocargo 6 Min. Lesezeit
Ab 9. Juli 2027 müssen die zuständigen Behörden in allen EU-Mitgliedstaaten die erfassten Frachtbeförderungsinformationen elektronisch annehmen, wenn Unternehmen diese über eine zertifizierte eFTI-Plattform bereitstellen. Für Versender bleibt die Nutzung freiwillig; Papier ist weiterhin zulässig. Für österreichische KMU geht es deshalb vor allem darum, Behördenzugriff, Frachtbrief und tägliche Transportabwicklung sauber auseinanderzuhalten.
Welche Termine für eFTI wichtig sind
Die Verordnung (EU) 2020/1056 gilt seit 21. August 2024 und umfasst Straße, Schiene, Binnenwasserstraße und Luftverkehr. Dieser Geltungsbeginn ist nicht mit dem Termin gleichzusetzen, ab dem Behörden elektronische Informationen verpflichtend annehmen müssen. Für die Planung sollten Sie diese beiden Zeitpunkte unterscheiden.
Die Europäische Kommission nennt folgenden Fahrplan. Die Übersicht trennt bereits geltende Grundlagen von den noch vorgesehenen Schritten:
| Zeitpunkt | Bedeutung |
|---|---|
| 21. August 2024 | Geltungsbeginn der eFTI-Verordnung. |
| 9. Jänner 2025 | Inkrafttreten der Regeln zum gemeinsamen Datensatz und zu den behördlichen Zugriffsverfahren. |
| Ab Jänner 2026 | Plattformen können sich vorbereiten; Behörden können mit der Annahme beginnen. |
| Bis Dezember 2026 | Die Kommission plant die verbleibenden Spezifikationen. |
| 9. Juli 2027 | Verpflichtende Annahme durch die zuständigen Behörden bei Bereitstellung über eine zertifizierte eFTI-Plattform. |
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2243 legt funktionale Anforderungen an eFTI-Plattformen fest. Für Ihre Vorbereitung ist wichtig: Ein geplanter Spezifikationstermin ist noch keine Bestätigung, dass ein bestimmtes Softwareangebot zertifiziert ist. Den Zeitplan erläutert die Europäische Kommission auf ihrer eFTI-Seite.
Was die elektronische Bereitstellung verlangt
Die Pflicht ab Juli 2027 richtet sich an die zuständigen Behörden. Unternehmen werden dadurch nicht verpflichtet, auf eFTI umzusteigen. Wer bei Papier bleibt, darf das weiterhin tun. Wer die betreffenden Informationen nach eFTI elektronisch bereitstellt, muss dagegen die vorgesehenen Anforderungen erfüllen.
Dazu gehören eine zertifizierte eFTI-Plattform, maschinenlesbare Informationen und ein eindeutiger elektronischer Identifizierungslink, kurz UIL. Auf Verlangen müssen die Informationen außerdem vor Ort auf dem Gerät des Betreibers menschenlesbar dargestellt werden können. Die bloße Aussage, Unterlagen seien „digital vorhanden“, beschreibt diese Anforderungen daher nicht ausreichend.
Für Gespräche mit Softwareanbietern empfiehlt sich eine konkrete Frageliste: Welche zertifizierte Plattform ist vorgesehen? Wie wird der UIL bereitgestellt? Wie lässt sich die menschenlesbare Darstellung auf Anfrage zeigen? Lassen Sie sich den vorgesehenen Ablauf erklären, statt nur nach einem allgemeinen Hinweis auf „eFTI-Fähigkeit“ zu fragen.
Jeder Mitgliedstaat baut ein eFTI-Gate auf, das behördliche Anfragen an die Plattformen weiterleitet. Die Zugriffsverfahren regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1942. Betrachten Sie deshalb die Bereitstellung auf einer Plattform und den behördlichen Zugriff als zusammenhängenden Ablauf, nicht als bloßen Dokumentenversand.
Warum eFTI den CMR nicht ersetzt
eFTI ist kein Dokument und ersetzt weder den CMR noch den e-CMR. Der e-CMR ist der elektronische Frachtbrief. eFTI bezeichnet dagegen den Kanal, über den Behörden die betreffenden Daten lesen. Diese Unterscheidung sollte auch intern klar sein, bevor Sie Anforderungen an Ihre Versandsoftware formulieren.
Trennen Sie bei der Bestandsaufnahme deshalb zwei Fragen: Wie erstellen und bearbeiten wir unseren Frachtbrief? Und wie wollen wir die erfassten Informationen für Behörden bereitstellen? Ein elektronischer Frachtbrief beantwortet die zweite Frage nicht automatisch. Umgekehrt bedeutet die Vorbereitung auf eFTI nicht, dass Sie damit bereits Ihre Frachtbrieferstellung neu geregelt haben.
Die rechtliche Grundlage finden Sie in der Verordnung (EU) 2020/1056. Wenn Sie zunächst Ihre bestehenden Frachtbriefabläufe prüfen möchten, können Sie dafür auch den Beitrag Was auf den CMR gehört heranziehen. Halten Sie bei dieser Prüfung Dokumentenerstellung und Behördenzugriff als getrennte Arbeitspunkte fest.
Österreich: e-CMR und eFTI getrennt einplanen
Österreich ist am 6. August 2024 dem Zusatzprotokoll zum CMR über den elektronischen Frachtbrief beigetreten. Das Protokoll wurde am 20. Februar 2008 in Genf geschlossen. Der Beitritt ist im Vertragsstatus der Vereinten Nationen dokumentiert.
Für Ihre Planung als österreichischer Versender sollten Sie diesen Schritt nicht mit einer Pflicht zur eFTI-Nutzung gleichsetzen. Der elektronische Frachtbrief und die elektronische Bereitstellung von Informationen für Behörden bleiben unterschiedliche Themen. Besprechen Sie mit Ihren Frachtführern deshalb jeweils konkret, welchen Ablauf Sie ändern möchten.
Eine sinnvolle interne Aufgabenbeschreibung wäre etwa: den bestehenden CMR-Ablauf prüfen und daneben die mögliche eFTI-Bereitstellung klären. Vermeiden Sie einen pauschalen Auftrag wie „alles auf elektronischen Frachtbrief umstellen“, wenn eigentlich der künftige Behördenzugriff gemeint ist. So bleibt bei der Abstimmung klar, worüber entschieden werden soll.
Was Sie vor dem Stichtag vorbereiten können
Beginnen Sie mit einer Aufnahme Ihres heutigen Ablaufs: Wo werden Auftragsdaten erfasst, wer erstellt den CMR und wer hält die Unterlagen für eine Anfrage bereit? Beschreiben Sie dabei den tatsächlichen Arbeitsweg, nicht den gewünschten. Nutzen Sie diese Übersicht anschließend als Grundlage für Gespräche mit Frachtführern und Softwareanbietern.
Entscheiden Sie danach bewusst, ob Sie eFTI nutzen möchten. Die freiwillige Nutzung erlaubt Ihnen, Papier weiterhin einzuplanen. Wenn Sie elektronisch bereitstellen wollen, prüfen Sie nicht nur die Datenerfassung, sondern auch Plattformzertifizierung, UIL und Darstellung auf Anfrage. Lassen Sie sich diese Punkte möglichst am vorgesehenen Ablauf zeigen.
Halten Sie offene Fragen schriftlich fest und ordnen Sie jeder Frage eine zuständige Person zu. Für eine interne Durchsprache können Sie den Weg von der erfassten Information bis zur angefragten Darstellung nachvollziehen. Ziel ist eine klare Entscheidung darüber, was bis zum Stichtag vorbereitet werden soll und was unverändert bleibt.
Wo nocargo im Versandablauf unterstützt
nocargo unterstützt die Arbeit mit Ihren bestehenden Frachtführern. Sie fügen die Unternehmen hinzu, mit denen Sie bereits zusammenarbeiten. Eine Preisanfrage geht per E-Mail an die von Ihnen eingegebene Adresse. Die Frachtführer benötigen kein Konto: Sie antworten über einen privaten Link oder direkt per E-Mail; nocargo übernimmt die Antwort in den Auftrag.
Sie können Angebote vergleichen und mit einem Klick buchen. CMR und Etiketten lassen sich aus dem Auftrag drucken; das Tracking reicht bis zum Abliefernachweis. Mehr dazu finden Sie unter Buchung und CMR sowie im Beitrag zu Frachtanfragen per E-Mail.
Das sind Funktionen für Ihre Transportabwicklung, keine Zusage einer eFTI-Zertifizierung. Prüfen Sie die künftige eFTI-Bereitstellung daher gesondert. nocargo ist Software, keine Frachtenbörse und kein Vermittler, und nimmt keine Marge auf die Fracht. Die verfügbaren Pakete finden Sie unter Preise.
Häufige Fragen
Müssen österreichische Versender ab 9. Juli 2027 eFTI verwenden?
Nein. Die Nutzung bleibt für Unternehmen freiwillig, Papier ist weiterhin zulässig. Ab diesem Datum müssen die zuständigen Behörden in allen Mitgliedstaaten die erfassten Frachtbeförderungsinformationen annehmen, wenn Unternehmen sie über eine zertifizierte eFTI-Plattform elektronisch bereitstellen.
Ersetzt eFTI den CMR oder e-CMR?
Nein. eFTI ist kein Frachtbrief und ersetzt weder CMR noch e-CMR. Der e-CMR ist der elektronische Frachtbrief; eFTI ist der Kanal, über den Behörden die betreffenden Daten abrufen.
Genügt ein PDF für die elektronische Bereitstellung nach eFTI?
Ein PDF allein erfüllt die beschriebenen Anforderungen nicht. Die Bereitstellung erfolgt über eine zertifizierte eFTI-Plattform, maschinenlesbar und mit einem eindeutigen elektronischen Identifizierungslink. Auf Verlangen müssen die Informationen vor Ort auch auf dem Gerät des Betreibers menschenlesbar dargestellt werden können.
Ist nocargo eine zertifizierte eFTI-Plattform?
Für nocargo wird hier keine eFTI-Zertifizierung zugesagt. nocargo unterstützt Versender bei Frachtanfragen an eigene Frachtführer, beim Angebotsvergleich und Buchen, beim Drucken von CMR und Etiketten sowie beim Tracking bis zum Abliefernachweis.