eFTI für Versender in Belgien: Was vor dem 9. Juli 2027 zählt
Ab dem 9. Juli 2027 müssen Behörden eFTI-Daten über zertifizierte Plattformen akzeptieren. Was freiwillig bleibt, wie sich eFTI vom CMR unterscheidet und was belgische Versender vorbereiten können.
nocargo 6 Min. Lesezeit
Ab dem 9. Juli 2027 müssen die zuständigen Behörden in allen EU-Mitgliedstaaten regulatorische Frachtinformationen akzeptieren, die Unternehmen elektronisch über eine zertifizierte eFTI-Plattform bereitstellen. Für Versender in Belgien bleibt die Nutzung freiwillig: Papier ist weiterhin zulässig, und eFTI ersetzt weder den CMR-Frachtbrief noch den e-CMR.
Was sich bis zum 9. Juli 2027 ändert
Die Verordnung (EU) 2020/1056 gilt seit dem 21. August 2024 und erfasst Straße, Schiene, Binnenwasserstraßen und Luftverkehr. Der entscheidende Termin für die verpflichtende Annahme durch Behörden ist jedoch der 9. Juli 2027. Diese beiden Zeitpunkte sollten Sie in Ihrer Planung auseinanderhalten: Die Geltung der Verordnung ist nicht mit dem Beginn der behördlichen Annahmepflicht gleichzusetzen.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2024 zum gemeinsamen Datensatz und die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1942 zu den behördlichen Zugriffsverfahren traten am 9. Januar 2025 in Kraft. Die Europäische Kommission nennt folgende weitere Schritte:
- Seit Januar 2026 können Plattformen ihre Vorbereitung vorantreiben; Behörden können bereits mit der Annahme von Daten beginnen.
- Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2243 legt funktionale Anforderungen an eFTI-Plattformen fest.
- Die verbleibenden Spezifikationen plant die Kommission bis Dezember 2026.
- Ab dem 9. Juli 2027 gilt die Annahmepflicht für die zuständigen Behörden.
Den Zeitplan erläutert die Europäische Kommission auf ihrer eFTI-Seite. Für Ihre Vorbereitung ist deshalb nicht nur ein Datum wichtig, sondern auch die Frage, welchen konkreten Stand eine angebotene Plattform erreicht hat.
Freiwillig für Unternehmen, mit klaren Anforderungen
Die Annahmepflicht der Behörden ist keine Nutzungspflicht für Versender. Sie müssen Ihren Papierprozess nicht allein wegen des Termins im Juli 2027 aufgeben. Entscheiden Sie sich für die elektronische Bereitstellung über eFTI, gelten dafür allerdings festgelegte Anforderungen.
Die Informationen müssen über eine zertifizierte eFTI-Plattform maschinenlesbar verfügbar sein. Dazu gehört ein eindeutiger elektronischer Identifizierungslink, kurz UIL. Auf Verlangen müssen die Informationen außerdem vor Ort auf dem Gerät des Wirtschaftsteilnehmers menschenlesbar angezeigt werden können. Ein elektronisch verschickter Anhang ist daher nicht mit einem vollständigen eFTI-Prozess gleichzusetzen.
Jeder Mitgliedstaat richtet ein eFTI-Gate ein, das behördliche Anfragen an die Plattformen weiterleitet. Die Regeln für diesen Zugriff stehen in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1942.
Lassen Sie sich bei einer Produktauswahl deshalb nicht nur einen digitalen Frachtbrief zeigen. Fragen Sie gezielt nach der Zertifizierung, dem UIL und der Anzeige der Daten bei einer Kontrolle. Halten Sie dabei fest, was bereits verfügbar ist und was der Anbieter lediglich plant.
eFTI und CMR erfüllen unterschiedliche Aufgaben
eFTI ist kein Dokument. Es ersetzt weder den CMR-Frachtbrief noch dessen elektronische Form, den e-CMR. Der e-CMR ist der elektronische Frachtbrief; eFTI bezeichnet den Kanal, über den Behörden die Daten lesen. Diese Unterscheidung ist für die Auswahl von Software und für Gespräche mit Ihren Frachtführern wesentlich.
Trennen Sie deshalb zwei Fragen: Wie erstellen und bearbeiten Sie Ihren Frachtbrief? Und wie stellen Sie regulatorische Frachtinformationen für Behörden bereit? Eine Antwort auf die erste Frage beantwortet nicht automatisch die zweite. Die rechtliche Grundlage für eFTI ist die Verordnung (EU) 2020/1056.
Wenn Sie zunächst Ihren bestehenden Dokumentenablauf prüfen möchten, können Sie beim Ausfüllen des CMR-Frachtbriefs ansetzen. Behandeln Sie dieses Thema aber getrennt von der Frage, welche Plattform für die elektronische Bereitstellung gegenüber Behörden eingesetzt werden soll.
Belgien: Unterzeichnung ist nicht Ratifikation
Belgien hat das Zusatzprotokoll zum CMR über den elektronischen Frachtbrief vom 20. Februar 2008 am 27. Mai 2008 unterzeichnet. Nach dem Status der UN Treaty Collection hat Belgien es jedoch nicht ratifiziert. Unterzeichnung und Ratifikation dürfen hier nicht gleichgesetzt werden.
Für Ihre interne Planung sollten Sie den belgischen Status des e-CMR-Zusatzprotokolls und den EU-Zeitplan für eFTI getrennt dokumentieren. Aus der eFTI-Annahmepflicht ab Juli 2027 sollten Sie nicht ableiten, dass damit zugleich die Frage nach dem belgischen Status des e-CMR-Protokolls beantwortet wäre.
Benennen Sie in Gesprächen mit Softwareanbietern und Frachtführern deshalb ausdrücklich, worüber Sie sprechen: den Frachtbrief oder den behördlichen Datenzugriff. Bitten Sie um eine getrennte Beschreibung beider Abläufe. So vermeiden Sie, dass eine allgemeine Aussage wie „elektronisch möglich“ als Antwort auf zwei unterschiedliche Fragen stehen bleibt.
Was Sie vor dem Stichtag vorbereiten können
Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme statt mit einem pauschalen Wechsel auf „papierlos“. Notieren Sie, wie Sie Aufträge erfassen, Frachtführer anfragen und CMR-Frachtbriefe erstellen. Markieren Sie anschließend, an welcher Stelle Sie künftig regulatorische Informationen über eFTI bereitstellen möchten. Da die Nutzung freiwillig bleibt, können Sie Ihre Entscheidung am eigenen Ablauf ausrichten.
Formulieren Sie für die Plattformauswahl konkrete Prüffragen: Welchen Zertifizierungsstatus hat die Plattform? Wie werden maschinenlesbare Daten bereitgestellt? Wie wird der UIL zugänglich gemacht? Wie lassen sich die Informationen auf Verlangen vor Ort menschenlesbar anzeigen? Lassen Sie sich die Antworten am vorgesehenen Ablauf zeigen, nicht nur in einer Funktionsübersicht.
Besprechen Sie auch mit Ihren bestehenden Frachtführern, wie Sie den geplanten Ablauf praktisch organisieren wollen. Beschreiben Sie dabei, welche Informationen Sie selbst bereitstellen möchten und welche Fragen noch offen sind. Eine strukturierte Anfrage an Frachtführer per E-Mail kann als Ausgangspunkt für diese Abstimmung dienen.
Prüfen Sie vor einer Entscheidung erneut den Stand der Spezifikationen. Die Kommission plant die verbleibenden Vorgaben bis Dezember 2026. Unterscheiden Sie in Ihrer Dokumentation konsequent zwischen verbindlichen Anforderungen, bereits gezeigten Funktionen und angekündigten Erweiterungen.
Den Versandalltag organisieren, eFTI gesondert prüfen
Für die tägliche Versandabwicklung können Sie unabhängig davon Ihren Anfrage- und Buchungsprozess ordnen. In nocargo fügen Versender die Frachtführer hinzu, mit denen sie bereits arbeiten. Eine Preisanfrage geht per E-Mail an die vom Versender eingegebene Adresse. Die Frachtführer benötigen kein Konto: Sie antworten über einen privaten Link oder direkt auf die E-Mail; nocargo übernimmt die Antwort in den Auftrag.
Sie können Angebote vergleichen, mit einem Klick buchen und CMR sowie Etiketten aus dem Auftrag drucken. Hinzu kommt die Sendungsverfolgung bis zum Abliefernachweis. Diese Funktionen zur Buchung und CMR-Erstellung sollten Sie getrennt von den Anforderungen an eine zertifizierte eFTI-Plattform bewerten.
nocargo ist Software, keine Frachtenbörse und kein Vermittler, und erhebt keine Marge auf die Fracht. Wenn Sie den Versandablauf prüfen möchten, finden Sie die Tarife unter Preise. Für Ihre eFTI-Entscheidung bleibt die gesonderte Prüfung von Zertifizierung, Datenbereitstellung und behördlichem Zugriff maßgeblich.
Häufige Fragen
Müssen Versender ab dem 9. Juli 2027 eFTI nutzen?
Nein. Die Nutzung bleibt für Unternehmen freiwillig, Papier bleibt zulässig. Ab diesem Datum müssen die zuständigen Behörden elektronisch bereitgestellte regulatorische Frachtinformationen über zertifizierte eFTI-Plattformen akzeptieren.
Reicht eine PDF-Datei für eFTI aus?
Eine PDF-Datei allein erfüllt die beschriebenen Anforderungen nicht. Für die elektronische Bereitstellung über eFTI sind eine zertifizierte Plattform, maschinenlesbare Daten und ein eindeutiger elektronischer Identifizierungslink erforderlich. Auf Verlangen müssen die Informationen vor Ort auch menschenlesbar angezeigt werden können.
Ersetzt eFTI den CMR-Frachtbrief?
Nein. eFTI ist kein Frachtbrief und ersetzt weder CMR noch e-CMR. e-CMR bezeichnet den elektronischen Frachtbrief; eFTI ist der Kanal für den behördlichen Zugriff auf die Daten.
Hat Belgien das e-CMR-Zusatzprotokoll ratifiziert?
Nach dem im Brief zugrunde gelegten Status der UN Treaty Collection hat Belgien das Zusatzprotokoll am 27. Mai 2008 unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.