eFTI für Versender in Deutschland: vor dem 9. Juli 2027
Ab dem 9. Juli 2027 müssen Behörden eFTI-Daten akzeptieren. Was freiwillig bleibt, wie sich eFTI vom e-CMR unterscheidet und was deutsche Versender vorbereiten können.
nocargo 6 Min. Lesezeit
Ab dem 9. Juli 2027 müssen zuständige Behörden in allen EU-Mitgliedstaaten vorgeschriebene Frachtinformationen akzeptieren, die Unternehmen über eine zertifizierte eFTI-Plattform elektronisch bereitstellen. Für Versender bleibt die Nutzung freiwillig; Papier bleibt erlaubt. Entscheidend für die Vorbereitung ist deshalb, den behördlichen Datenzugriff, den Frachtbrief und die tägliche Transportabwicklung auseinanderzuhalten.
Welche Termine für eFTI maßgeblich sind
Die Verordnung (EU) 2020/1056 gilt seit dem 21. August 2024 und erfasst Straße, Schiene, Binnenwasserstraße und Luftverkehr. Dieses Datum ist nicht mit dem Beginn der verpflichtenden Annahme elektronischer Daten durch Behörden gleichzusetzen. Dafür ist der 9. Juli 2027 maßgeblich.
Der Zeitplan enthält mehrere Schritte, die bei Gesprächen mit Plattformanbietern oder Frachtführern getrennt betrachtet werden sollten:
- 21. August 2024: Die eFTI-Verordnung gilt.
- 9. Januar 2025: Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2024 zum gemeinsamen Datensatz und die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1942 zu behördlichen Zugriffsverfahren treten in Kraft.
- Seit Januar 2026: Plattformen können sich vorbereiten; Behörden können bereits mit der Annahme von Daten beginnen.
- Bis Dezember 2026: Die Kommission plant die verbleibenden Spezifikationen.
- 9. Juli 2027: Die verpflichtende Annahme durch zuständige Behörden beginnt in allen Mitgliedstaaten.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2243 legt funktionale Anforderungen an eFTI-Plattformen fest. Den Zeitplan beschreibt die Europäische Kommission auf ihrer eFTI-Seite. Für Ihre Planung bedeutet das: Unterscheiden Sie zwischen Vorbereitung, möglicher früher Annahme und verbindlicher Behördenpflicht.
Was freiwillig bleibt und was elektronisch erforderlich ist
Der Stichtag führt keine allgemeine Pflicht für Unternehmen ein, auf eFTI umzusteigen. Wer Papier verwendet, darf das weiterhin tun. Die Pflicht ab dem 9. Juli 2027 betrifft die zuständigen Behörden: Sie müssen die entsprechend bereitgestellten elektronischen Informationen akzeptieren.
Entscheidet sich ein Unternehmen für die elektronische Bereitstellung nach eFTI, muss es eine zertifizierte eFTI-Plattform nutzen. Die Informationen müssen maschinenlesbar vorliegen und über einen eindeutigen elektronischen Identifizierungslink, kurz UIL, identifizierbar sein. Auf Verlangen müssen sie außerdem vor Ort auf dem Gerät des Unternehmens menschenlesbar dargestellt werden können.
Eine praktische Frage an einen Anbieter lautet daher nicht nur: „Können wir Dokumente hochladen?“ Fragen Sie gezielt nach Zertifizierung, maschinenlesbaren Daten, UIL und der Darstellung bei einer Kontrolle. Ein digitaler Versandweg allein beschreibt noch nicht diese Anforderungen. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2020/1056.
eFTI, e-CMR und E-Mail nicht verwechseln
eFTI ist kein Dokument und ersetzt weder den CMR noch den e-CMR. Der e-CMR ist der elektronische Frachtbrief. eFTI bezeichnet dagegen den Kanal, über den Behörden die Daten lesen. Für die Vorbereitung sollten Sie deshalb die Frage nach dem Frachtbrief getrennt von der Frage nach dem behördlichen Datenzugriff behandeln.
Auch eine Preisanfrage an einen Frachtführer ist ein anderer Vorgang als die elektronische Bereitstellung vorgeschriebener Frachtinformationen für Behörden. Besprechen Sie mit Ihren Partnern konkret, welcher Arbeitsschritt gemeint ist: Angebot, Buchung, Frachtbrief oder behördlicher Zugriff. So wird aus dem unscharfen Wunsch nach „digitalem Transport“ eine prüfbare Anforderung.
Jeder Mitgliedstaat baut ein eFTI-Gate auf, das Behördenanfragen an die Plattformen weiterleitet. Die Verfahren für diesen Zugriff regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1942. Dieser Zugriffsweg ist von der Kommunikation zu unterscheiden, mit der Sie Angebote einholen oder Transporte beauftragen.
Deutschland: elektronischer Frachtbrief und § 408 HGB
Deutschland ist dem Zusatzprotokoll zum CMR über den elektronischen Frachtbrief am 5. Januar 2022 beigetreten. Der Beitritt ist in der Vertragsübersicht der Vereinten Nationen dokumentiert. Diese Grundlage zum e-CMR ist von eFTI zu unterscheiden.
Für den Frachtbrief enthält § 408 HGB konkrete Vorgaben. Der Frachtführer kann einen Frachtbrief verlangen. Zu den dort aufgeführten Angaben gehören unter anderem Ausstellungsort und -datum, Absender, Frachtführer, Übernahmeort und -datum, Ablieferungsstelle, Empfänger, Güterart und Verpackung sowie Anzahl und Kennzeichnung der Frachtstücke und das Rohgewicht. Hinzu kommen Angaben etwa zu Fracht und Kosten, Nachnahme, Zollanweisungen und einer Vereinbarung über ein offenes Fahrzeug.
Der Frachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die der Absender unterschreibt. Dieser kann auch die Unterschrift des Frachtführers verlangen; Nachbildungen durch Druck oder Stempel genügen. Eine Ausfertigung erhält der Absender, eine begleitet das Gut, eine behält der Frachtführer.
Eine elektronische Aufzeichnung ist gleichgestellt, wenn sie dieselben Funktionen erfüllt und Authentizität sowie Integrität sichergestellt sind. § 408 HGB bezeichnet sie als elektronischen Frachtbrief.
Wie Sie die Vorbereitung im Betrieb strukturieren
Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme, nicht mit einer pauschalen Umstellung aller Abläufe. Halten Sie fest, welche Informationen Sie für den Frachtbrief erfassen, wie Sie diese an den Frachtführer übermitteln und welche Lösung Sie für einen möglichen eFTI-Zugriff prüfen möchten. Trennen Sie dabei bestehende Arbeitsweisen von geplanten Funktionen.
Bitten Sie Anbieter um konkrete Antworten zu den eFTI-Anforderungen. Wie wird die Zertifizierung nachgewiesen? Wie wird der UIL bereitgestellt? Wie lassen sich Informationen vor Ort menschenlesbar anzeigen? Ordnen Sie die Antworten jeweils der angebotenen Plattform zu, statt sich mit einer allgemeinen Aussage wie „eFTI-fähig“ zufriedenzugeben.
Prüfen Sie daneben Ihre Frachtbriefdaten. Für die Arbeit am CMR können Sie den Beitrag Was auf den CMR gehört, wenn die Palette losfährt heranziehen. Behandeln Sie diese Prüfung als eigenen Arbeitsschritt und nicht als Ersatz für die Prüfung einer eFTI-Plattform.
Wo nocargo in die Transportabwicklung passt
Mit nocargo fügen Versender die Frachtführer hinzu, mit denen sie bereits arbeiten. Eine Preisanfrage geht per E-Mail an die vom Versender eingegebene Adresse. Die Frachtführer benötigen kein Konto: Sie antworten über einen privaten Link oder direkt auf die E-Mail; nocargo übernimmt die Antwort in den Auftrag.
Sie können Angebote vergleichen und mit einem Klick buchen, CMR und Etiketten aus dem Auftrag drucken und den Transport bis zum Abliefernachweis verfolgen. Die Funktionen für Buchung und CMR betreffen damit die operative Abwicklung. Diese Funktionen sind von den Anforderungen an eine zertifizierte eFTI-Plattform zu trennen.
nocargo ist Software, keine Frachtenbörse und kein Vermittler; auf die Fracht wird keine Marge erhoben. Die verfügbaren Tarife finden Sie unter Preise. Für Ihre eFTI-Entscheidung bleibt die gesonderte Prüfung maßgeblich: Wollen Sie vorgeschriebene Informationen elektronisch bereitstellen, und über welche zertifizierte Plattform soll das geschehen?
Häufige Fragen
Müssen deutsche Versender ab dem 9. Juli 2027 eFTI nutzen?
Nein. Die Nutzung bleibt für Unternehmen freiwillig, Papier bleibt zulässig. Ab diesem Datum müssen die zuständigen Behörden in allen Mitgliedstaaten die vorgeschriebenen Frachtinformationen akzeptieren, wenn Unternehmen sie über eine zertifizierte eFTI-Plattform bereitstellen.
Ersetzt eFTI den CMR oder e-CMR?
Nein. eFTI ist kein Dokument, sondern der Kanal für den behördlichen Zugriff auf Daten. Der e-CMR ist dagegen der elektronische Frachtbrief.
Reicht eine E-Mail mit Frachtinformationen für eFTI?
Für die elektronische Bereitstellung nach eFTI ist eine zertifizierte Plattform erforderlich. Die Informationen müssen maschinenlesbar sein, einen eindeutigen elektronischen Identifizierungslink haben und auf Verlangen vor Ort auf dem Gerät des Unternehmens menschenlesbar dargestellt werden können.